Zweitstudium: Gute Begründung ist Schlüssel zum Erfolg . Dei Bergündung klingt plausibel und nachvollziehbar. Fallgruppe 1: Zwingende berufliche Gründe - Ein Beruf wird angestrebt, der zwei abgeschlossene Studiengänge zwingend erfordert: 9 Punkte; Fallgruppe 2: Wissenschaftliche Gründe - Die wissenschaftlichen Gründe sind gewichtig und durch den wissenschaftlichen Werdegang belegt: 7 Punkte Zwingende berufliche Gründe: 9 Punkte Besondere berufliche Gründe: 7 Punkte Sonstige berufliche Gründe: 4 Punkte Sonstige Gründe: 1 Punkt. Besondere berufliche Gründe: Wenn das Zweitstudium eine signifikante Bereicherung deines Erststudiums darstellt und deine berufliche Situation dadurch deutlich verbessert wird, zählt dies zu den besonderen beruflichen Gründen. Nach dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium werden folgende Punktzahlen vergeben:-"zwingende berufliche Gründe" - 9 Punkte;-"wissenschaftliche Gründe" - 7 bis 11 Punkte;-"besondere berufliche Gründe" - 7 Punkte;-"sonstige berufliche Gründe" - 4 Punkte;-"keiner der vorgenannten Gründe" - 1 Punkt. Sonst wäre man ja mehrfach immatrikuliert für bspw. Um als Zweitstudienbewerberin Medizin zu studieren, muss ich mich ein meinem Begründungsschreiben einer Fallgruppe zuordnen. Besondere berufliche Gründe: Abschluss des Zweitstudiums ergänzt das Erststudium sinnvoll, wodurch die berufliche Situation des Bewerbers erheblich verbessert wird. Danke! Mir würden beispielhafte Begründungs-Schreiben von ähnlichen Fällen weiterhelfen. Wir haben den Abschnitt angepasst – leider scheint sich das in den letzten Jahren verschlechtert zu haben ? Im Prinzip jedenfalls. Fallgruppe 3: Besondere berufliche Gründe (7 Punkte) Meine konkrete Frage ist: Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation der Bewerberin bzw. Nach dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium werden folgende Punktzahlen ver-geben: "zwingende berufliche Gründe" - 9 Punkte; "wissenschaftliche Gründe" - 7 bis 11 Punkte; "besondere berufliche Gründe" - 7 Punkte; "sonstige berufliche Gründe" - 4 Punkte; "keiner der vorgenannten Gründe" - 1 Punkt. Von einem Zweitstudium spricht man, wenn auf einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder Master), der an einer Hochschule innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein oder Norwegen erworben wurde, ein zweites grundständiges Studium folgen soll. Die Hochschule setzt die Punktzahl für das Ergebnis des Erststudiums fest und bewertet die Gründe für das Zweitstudium ebenfalls mit einer Punktzahl. Besondere berufliche Gründe: die berufliche Situation wird durch den angestrebten weiteren Studienabschluss, der das Erststudium sinnvoll ergänzt, erheblich verbessert Sonstige berufliche Gründe: das Zweitstudium ist aufgrund der beruflichen Situation aus sonstigen Gründen zu befürworten Das bedeutet, du bewirbst dich nicht auf ein Zweitstudium, sondern ganz normal mit deinem Abiturzeugnis. Wenn ihr euch für ein Zweitstudium bewerbt, solltet ihr diese im Motivationsschreiben für die gewünschte Uni deutlich und detailliert zum Ausdruck bringen. Mehr Informationen zu den Studienprofilen bei, Management [Bau Immobilien Infrastruktur] (B.Sc), Ethnologie / Sozial-& Kulturanthropologie, Islamwissenschaften, Japanologie, Judaistik. Fallgruppe 4 - sonstige berufliche Gründe - (4 Punkte) Das Zweitstudium ist aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen erforderlich; insbesondere um einen unbilligen beruflichen Nachteil auszugleichen oder um die Einsatzmöglichkeiten der mit Hilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeiten zu erweitern. Wenn du allerdings durch das Zweitstudium dein Tätigkeitsfeld nur erweitern, nicht erheblich verbessern kannst, liegen „sonstige berufliche Gründe“ vor. Aber was noch viel wichtiger ist: Das Thema Zweitstudium ist gerade in meinem Umfeld äußerst lebendig. Fragen über Fragen :D. Schöner Artikel. Eine weitere Abgrenzung besteht zum Doppelstudium oder Paral… Note "befriedigend" 2 Punkte 4. Mehr Informationen zu den Studienprofilen bei, Management und Unternehmungsführung (ausbildungsintegrierend), Soziale Arbeit - Integrationsmanagement (B.A). Zweitstudium Weitere Informationen Wenn Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und sich aus bestimmten Gründen für ein zweites Studium entscheiden, müssen Sie bei der Bewerbung zwischen zulassungsbeschränkten (NC) und … 4 Punkte: Fallgruppe 5: sonstige Gründe Keiner der vorgenannten Gründe 1 Punkt Wann kann man Studienkosten absetzen? In ihrem Erfahrungsbericht erzählt sie, warum sie ihre Entscheidung nicht bereut. Gründe für das Zweitstudium . besondere berufliche Gründe nicht bejaht werden. Zweitstudium Weitere Informationen Wenn Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und sich aus bestimmten Gründen für ein zweites Studium entscheiden, müssen Sie bei der Bewerbung zwischen zulassungsbeschränkten (NC) und … Gründe für das Zweitstudium: Zwingende berufliche Gründe: Bewerber strebt einen Beruf an, der nur auf Grund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann. Jedes Bundesland, dann wiederum jede Hochschule stellt ihre eigenen Kriterien für die Studienplatzvergabe auf.Das bedeutet in der Praxis, dass eingehende Absagen nicht abschließend die Studienaufnahme an einer anderen Hochschule ausschließen. : Ein Mund-, Kiefer- Gesichtschirurg braucht einen Abschluss in Humanmedizin und Zahnmedizin. Naja, ich friste nun mein dasein als Sozialpädagoge (Bachelorabschluss) und bin leider sehr unzufrieden mit dem Beruf. Besondere berufliche Gründe: Abschluss des Zweitstudiums ergänzt das Erststudium sinnvoll, wodurch die berufliche Situation des Bewerbers erheblich verbessert wird. Die Kapazitäten einer Hochschule sind jedoch begrenzt und zulassungsfreie Studiengänge nicht selten in den ersten Semestern hoffnungslos überfüllt. Das einzige Problem was sich dabei noch stellt ist die Immatrikulation.. Geht das Erststudium quasi lückenlos ins zweite über, kann man sich ja nicht vor Beginn des zweiten Studiums dort einschreiben. Es heißt, auch wenn Zweitstudien nahezu überall von Stipendien ausgeschlossen sind, könne man mit einer überzeugenden Begründung doch eines bekommen. Die Rangfolge bei der Studienplatzvergabe wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird. mit den Abschlüssen Bachelor oder Staatsexamen) aufnehmen.Ein Masterstudium, das den vorherigen Erwerb eines Bachelor-Abschlusses voraussetzt, gilt dagegen nicht als Zweitstudium. Zwingende berufliche Gründe 9 Punkte; Wissenschaftliche Gründe 7 bis 11 Punkte; Besondere berufliche Gründe 7 Punkte; Sonstige berufliche Gründe 4 Punkte; Sonstige Gründe 1 Punkt; Einzelheiten zu den Gründen für ein Zweitstudium finden Sie in den Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung. Besondere berufliche Gründe wurden bspw. Das scheint nicht so oft vorzukommen, jedenfalls habe ich beim Recherchieren nichts Vergleichbares gefunden. Schreib einen Erfahrungsbericht über Dein Studium und hilf anderen bei ihrer Studienwahl! Gründe für das Zweitstudium . Gründe für das Zweitstudium Fallgruppe 1: zwingende berufliche Gründe Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann. Wenn ich mich selbst einer höheren Fallgruppe zuordne, als der Sachbearbeiter, der das prüft, werde ich dann einfach einer niedrigeren Fallgruppe zugeordnet oder bekomme ich Null Punkte, da meine Begründung für die höhere Fallgruppe nicht zutrifft? Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium die bisher ausgeübte Berufstätigkeit sinnvoll ergänzt und das Tätigkeitsspektrum erweitert. Eventuell wusstest du auch noch gar nicht, was du eigentlich studieren wolltest un… Auch ein beruflicher Nachteil gegenüber anderen Absolventen kann so ausgeglichen werden. Bei mir war es dasselbe, aber meine Hochschule konnte mir weiterhelfen :) Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatz­möglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit zu … sonstige berufliche Gründe (4 Punkte): liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der beruflichen Situation aus sonstigen Gründen zu befürworten ist. Hast du denn einen besseren Vorschlag? Begründung für das Zweitstudium Psychologie wegen besonderer beruflicher Gründe Nach Abschluss der allgemeinen Hochschulreife am Gymnasium xx in 20xx habe ich Betriebswirtschaftslehre an der xx in 20xx als Diplom-Betriebswirt mit einem Notendurchschnitt von xx abgeschlossen. : Ein Mund-, Kiefer- Gesichtschirurg braucht einen Abschluss in Humanmedizin und Zahnmedizin. Zwingende berufliche Gründe können beispielsweise Synergieeffekte zwischen den beiden Studienfächern sein, die zu einem bestimmten Berufsfeld führen. Folgende Argumente versprechen dabei Erfolg: Besondere berufliche Gründe. @ElisabethR danke für deinen Beitrag! Bsp. Grundständige Studiengänge sind Studiengänge, die auch als Erststudium gewählt werden können, für die also kein abgeschlossenes Hochschulstudium Zulassungsvoraussetzung ist. Die Antwort kommt jetzt zwar etwas spät, aber mir wurde zumindest versichert, dass das so stimmt und rechtens ist :), Toll, vielen Dank für deine Antwort! Das Zweitstudium ergänzt also das Erststudium sinnvoll und verbessert dadurch deine berufliche Situation erheblich – so die Definition dieser Fallgruppe. Dadurch wird das Zweitstudium vom postgradualen Studium abgegrenzt, für das ein abgeschlossenes Hochschulstudium Voraussetzung ist. 9 Punkte „Besondere berufliche Gründe“: Das Zweitstudium bereichert das Erststudium in beruflicher Hinsicht signifikant Bsp. „besondere berufliche Gründe“ 7 Punkte Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Das weitere Studium soll in die Lage versetzen, ein Beruf aufzunehmen, der zwingend den erfolgreichen Abschluss von zwei Studiengängen erfordert. Besondere berufliche Gründe wurden bspw. 3. Wieso du nun Mathe und Bio und Forschungsmethoden für eine rein praktische Tätigkeit erwerben willst, die du übrigens auch jetzt schon ausüben könntest, erscheint mir wernig nachvollziehbar. Sonstige Gründe: 1 Punkt Auch möglich sind besondere berufliche Gründe, wenn das Zweitstudium eine signifikante Bereicherung des Erststudiums darstellt. Fallgruppe 4: Sonstige berufliche Gründe - Obwohl das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert: 4 Punkte Fallgruppe 5: Sonstige Gründe: 1 Punkt ----- Also, wenn Du die obigen Kriterien anlegst, ist es erstmal unwichtig, was Dir das Psychologiestudium 'persoenlich' bringt. Für ein Zweitstudium kann man sich folglich nur bewerben, wenn bereits ein Studium a… Und die ist jedenfalls bei den nichtmedizinischeb Studiengängen sehr groß. Ausschlaggebend ist, ob man zum Bewerbungsschluss (in der Regel 15. Fallgruppe 3 - besondere berufliche Gründe - Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt.