Seit 2006 haben Schwangere in Kolumbien das Recht auf Abtreibung in drei Fällen: Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schwangeren, sexuelle Gewalt oder nicht-lebensfähiger Fötus. Zudem stehe im dritten Artikel „das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben“. Ein Drittel der Krankenhäuser befindet sich zudem in kirchlicher Trägerschaft, die in der Regel aus weltanschaulichen Gründen Abtreibungen ablehnen. Abtreibung ist eine Frage von Leben und Tod eines menschlichen Lebewesens, das nach dem Bilde Gottes gemacht worden ist (1.Mose 1,26 Mit Ja haben gestimmt 357, mit Nein haben gestimmt 284, Enthaltungen gab es 16. Sie ist wieder da, die Debatte über Abtreibung. Damit sind Abtreibungen künftig nur noch legal, wenn die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist oder die Schwangerschaft das Ergebnis einer Straftat ist. Strittige Fälle: Was tun, wenn bei Embryos Erbgutschäden festgestellt werden? (Foto: imago images/ZUMA Wire) Jegliche Abtreibung verletze das Recht auf Leben, hatten die Parlamentarier und mit ihnen verbündete katholische Aktivisten argumentiert. 1999, nach einer Weisung des Papstes, beschloss die Deutsche Bischofskonferenz, aus dem staatlichen System auszusteigen und keine Beratungsnachweise mehr auszustellen. Getragen von gegensätzlichen Moral- und Gesellschaftsentwürfen, aber auch von gegenseitigem Respekt. Im Grundgesetz, was dem Regelutilitarismus sehr nah kommt und die Frage zur Abtreibung klärt, heißt es ja, das jeder Mensch ein eigenes Recht auf Leben hat, sowohl ungeborene, als auch geborene Menschen. Für einen Christen geht es bei Abtreibung nicht um das zu wählende Recht einer Frau. Die Verfassungsrichter:innen sprechen von einer Anerkennung des „Rechts auf Leben“. Kein Recht auf Abtreibung, sondern Recht auf Leben. Abtreibung ist nicht nur Mord sondern das Erlöschen einer einzigartigen Person, die es in dieser Form nie mehr geben wird. In seiner ersten Fassung sah er bei Abtreibung eine Zuchthausstrafe von bis zu fünf Jahren vor, für die Frau und für den beteiligten Arzt. Gegen Abtreibung - Recht auf Leben. Geben wir endlich dem Leben eine Chance." Das Gericht bemängelte vor allem, dass die Abtreibung in den ersten vierzehn Wochen generell rechtmäßig sein sollte. Zudem stehe im dritten Artikel „das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben“. Die Auseinandersetzung nahm im Gegenteil erst richtig an Fahrt auf. Mai 1993 erklärten die Richter des 2. Polens Verfassungsgericht hatte im Oktober entschieden, dass Schwangerschaftsabbrüche auch bei einer schweren Fehlbildung des Fötus unzulässig sind. Wenn dem menschlichen Embryo also kein Recht auf Leben zugestanden würde, ist nach Ansicht Hoersters eine ethische Theorie notwendig, die … Es war aber auch persönlich für mich, in meinem politischen Leben eine gewisse Sternstunde", so Ingrid Matthäus-Maier, die sich schon in den 1970er-Jahren, als Studentin in Gießen und später in Münster, für ein liberaleres Abtreibungsrecht engagiert. Das Urteil löste in Polen eine große Protestwelle aus. Anfang der 1970er-Jahre nahm der Widerstand an Fahrt auf: in der Politik, an den Universitäten, auf der Straße: "Wir sollen dienen als Gebärmaschinen, aber wir wollen das nicht mehr!" Der Ton war aber nicht bösartig, sondern nachdenklich. Für Ingrid Matthäus-Maier war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stark von kirchlichen Einflüssen geprägt: "Die Kirche, hier insbesondere die katholische Kirche, hat natürlich in all diesen Fragen eine miserable Position eingenommen. Entscheidend sei nicht zuletzt, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche seit vielen Jahren rückläufig sei - in den vergangenen zehn Jahren sank sie von rund 130.000 auf unter 100.000 im vergangenen Jahr: "Und wenn wir uns heute angucken, was dieses Regelung geschaffen hat, dann wird sie derart praktiziert und akzeptiert, dass man sagen muss: Eigentlich ist es fast ein optimales Recht, wenngleich es vielleicht kein 100 Prozent dogmatisch sauberes ist. In einigen Landkreisen gibt es keine einzige Klinik mehr, die Abtreibungen durchführt. Wir können ja auch nicht ungewollt schwanger werden." "Es geht nicht um Fristen oder um Indikationen, das sind technische Begriffe. Die Zeit ist reif für eine solche Entscheidung, einen Entscheidungsprozess, den die Männer nur begrenzt nachempfinden können. Dem deutschen Gesetzgeber ist es wichtig, dass keine Frau gegen ihren Willen zu einer Abtreibung gedrängt oder gezwungen werden darf. Damals noch Mitglied der  FDP-Jugendorganisation "Jungdemokraten", beteiligte sie sich an Demonstrationen und Unterschriftenaktionen: "Gerade an einem solchen Stand in Münster war für mich sehr eindrucksvoll, dass ältere und alte Frauen an den Stand kamen und sagten: Ihr sollt es einmal besser haben als junge Frauen als wir. Juni 1992: Ein schwül-warmer Abend im Sitzungssaal des Bonner Wasserwerks, dem provisorischen Sitz des Deutschen Bundestages. (imago / epd). Und eine Rede basierend auf dem Leitmotiv "Hilfe statt Strafe" des Gruppenantrags, der neben der Fristenlösung ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungskonzept für Frauen in Konfliktsituationen vorsieht: "In dieser Not- und Konfliktlage frage ich mich, warum eigentlich dem Arzt oder nachfolgend dem Richter, dem Staatsanwalt mehr Kompetenz, mehr Verantwortung zugesprochen wird als der Frau, die die Verantwortung nicht nur jetzt, sondern ein Leben lang für das Kind, für die Kinder übernimmt. Insofern denke ich, das ist eine spezifisch deutsche Lösung, die der Wiedervereinigung gerecht wird, vielleicht auch allgemein religiösen Empfindungen, die jetzt aber kein spezifisch katholisches Element trägt. Selbstbestimmung und das Recht auf Abtreibung »Abtreibung, also das willentliche Herbeiführen eines Schwangerschaftsabbruches, hat zu allen Zeiten und in allen Gesellschaften stattgefunden. Fast 25 Jahre ist es in Deutschland her, dass der Strafrechtsparagraf 218 das letzte Mal geändert wurde. In Polen ist ein Urteil gegen das Recht auf Abtreibung gefallen. Vor allem in Ostdeutschland sorgte das Urteil für Entsetzen: "Ich bin zwar schon alt und krieg keine Kinder mehr, aber ich finde es trotzdem 'ne Schweinerei." Juni 1995 beschloss der Bundestag schließlich ein neues Abtreibungsrecht, das bis heute Bestand hat. Und dann erzählten sie von ihren Schicksalen: Frauen, die schon mehrere Kinder hatten, wo der Partner sie verlassen hat. "Ein Schwangerschaftsabbruch darf deshalb strafrechtlich nur für gerechtfertigt erklärt werden, wenn insoweit die Rechtfertigungsgründe auf die verfassungsrechtlich zugelassenen Ausnahmen vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs tatbestandlich begrenzt sind", so begründete der Vorsitzende Hans-Gottfried Mahrenholz die Entscheidung. Dieser Konflikt zwischen zwei Grundwerten bestimmt die Debatte. Juni 1992 um 0 Uhr 40 gibt ein sichtlich erschöpfter Bundestagsvizepräsident Helmuth Becker schließlich das Abstimmungsergebnis bekannt: "Abgegebene Stimmen: 657. Schwierigkeiten, diese Rechte auch Für uns ist und bleibt das Recht auf Abtreibung ein elementares Menschenrecht! Zum Zeitpunkt der Bundestagsabstimmung 1992 tobte der Kampf gegen den Abtreibungsparagrafen schon über viele Jahrzehnte. Es ist eine Rede gegen den Mehrheitsentwurf ihrer eigenen Fraktion, der grundsätzlich an den bisherigen Regelungen der Bundesrepublik festhalten und die Hürden für eine Abtreibung möglichst hochhalten will. ", Zufrieden zeigte sich dagegen die katholische Kirche, allen voran der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann: "Das Urteil stellt eine historische und wegweisende Entscheidung dar." Die Entscheidung darüber kann den Ärzten billigerweise nicht zugemutet werden. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.“(Präambel). Die sich einfach psychisch und physisch überfordert fühlten, noch mehr Kinder zu bekommen. Das letzte Wort hatte der Arzt. Für den Fall, dass … Erst mit diesem Urteil sei explizit klargestellt worden, dass das ungeborene Leben unter dem Schutz der Menschenwürde stehe, sagt Martin Heger, Professor für Strafrecht und Rechtsgeschichte an der Berliner Humboldt-Universität. Doch bis dahin war es auch nach dem eigentlich eindeutigen Bundestagsbeschluss 1992 noch ein weiter Weg. Das hielt viele Frauen aber nicht von einer Abtreibung ab, sondern trieb sie in die Hände von Kurpfuschern - sie bezahlten nicht selten mit ihrer Gesundheit oder sogar mit dem Leben. Der andere deutsche Staat im Osten war zu diesem Zeitpunkt längst weiter: Schon 1972 hatte die Volkskammer ein Gesetz verabschiedet, das den Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten komplett frei gab. Allerdings könnte sich in Zukunft ein weiteres Problem für Frauen in Konfliktsituationen ergeben: Die Zahl der Ärzte, die den Eingriff vornehmen, geht immer mehr zurück. In den vergangenen Jahren ist es still geworden um das einstige Streitthema Abtreibung. Auf dem Titel des Stern bekennen Frauen: „Wir haben abgetrieben!“ Untertitel: „374 deutsche Frauen halten den §218 für überholt und erklären öffentlich: ‚Wir haben gegen ihn verstoßen.‘“ Unter den 374 Frauen, die den Appell „Ich bin gegen den §218 und für Wunschkinder!“unterzeichnet haben, sind auch Prominente wie Romy Schneider, Senta Berger oder Veruschka von Lehndorff. Am 28. Im Februar 1975 erklärte das Gericht die Fristenlösung schließlich für verfassungswidrig. Ich dachte, die Zeiten seien längst vorbei." Der Kompromiss war zunächst die sogenannte "modifizierte Indiktionslösung": Abtreibung war in den ersten drei Monaten erlaubt bei Gesundheitsgefahr der Mutter, schwerer Schädigung des Kindes, Vergewaltigung oder schwerer sozialer Notlage. Für alle Mädchen, die vor Vollendung des 14. Das Recht auf Leben schützt als subjektives Abwehrrecht den Grundrechtsträger gegen Verletzungen seines Lebens durch den Staat (status negativus). Copyright © 2017-2020 Dicasterium pro Communicatione - Alle Rechte vorbehalten. Denn nach der Wiedervereinigung galten in Deutschland zwei Gesetze parallel: auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik die Indikationslösung, in den neue Bundesländern aber das Fristenmodell. Aber viele Polen huldigen einem überkommenen Religionsglauben. Die EU-Abgeordneten hatten vor einer Woche mit 455 gegen 145 Stimmen die Entschließung verabschiedet. (picture alliance / dpa / Waltraud Grubitzsch), Ein Problem, das sich kaum auflösen lasse, so Heger: Das geltende Recht erkläre schließlich die Abtreibung für rechtswidrig - deshalb könne kein Arzt dazu gezwungen werden: "Wenn man natürlich sagt, es gäbe eine No-go-Area für Schwangerschaftsabbrüche, zum Beispiel ein ganzes Bundesland, dann müsste man sagen, das geht wohl nicht, und dann müsste der Staat notfalls entsprechende Angebote schaffen." 2 Abs. Nicht einmal sechs Wochen nach der Bundestagsabstimmung stoppte das Bundesverfassungsgericht per Einstweiliger Anordnung erneut wesentliche Teile des neuen Abtreibungsrechts. Gerade bei der Präimplantationsdiagnostik sei die Regelung in Deutschland deutlich restriktiver als beim Abtreibungsrecht, sagt der Jurist Martin Heger: "Mit dem widersinnigen Ergebnis, dass man möglicherweise vor der Einpflanzung einer Eizelle diese nicht untersuchen darf, danach aber den Embryo wegen dann möglicherweise auftretender Behinderung abtreiben darf." Das Thema unseres Unterrichtsentwurfs lautet „Abtreibung in Bezug auf das Recht auf Leben“. Es geht um die Würde der Frau, darüber entscheiden wir heute", so verteidigt Ingrid Wettig-Danielmeier in ihrer Rede den überparteilichen Gruppenantrag von SPD und FDP, den sie maßgeblich mitentworfen hat und der genau das vorsieht: Eine Fristenlösung, die eine Abtreibung in den ersten drei Monaten grundsätzlich erlaubt - und die Entscheidung darüber allein der Frau überlässt. Die Argumente auf beiden Seiten der Debatte sind hinlänglich bekannt: Diejenigen, die nicht wollen, dass Abtreibung etwas anderes ist als eine heimliche und verbotene Angelegenheit, sprechen vom "Recht auf Leben" und "Beginn Gegen Abtreibung - Recht auf Leben. Gefällt 2.777 Mal. Aber er war einer der wirkungsvollsten, was die Demütigung, die Verängstigung, die Einschüchterung, die Verzweiflung bis hin zum Tod von Frauen betrifft, meine Damen und Herren. Was wiegt schwerer: Der Schutz des ungeborenen Lebens - oder das Recht der Mutter, über ihren Körper selbst zu bestimmen? Das Recht auf Leben sei ein grundlegendes Menschenrecht und habe immer Vorrang vor einem „Wahlrecht“ der schwangeren Frau, so der Erzbischof.